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Ein Schwerpunkt des Verkehrsrecht ist die Regulierung von
Verkehrsunfällen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Melden
Sie mir mit dem nachfolgenden Button Ihren Unfall schnell und
unkompliziert über schadenfix.de, die Plattform der Verkehrsanwälte.
Nach Erhalt rufe ich Sie umgehend zurück.
Oder aber Sie rufen mich einfach an unter 0911 / 27 411 712
und schildern mir Ihren Fall.
Nahezu fatal wäre es, auf die "gutgemeinten" Ratschläge der
gegnerischen Versicherung zu hören, die Sie mit einer schnellen
Schadensabwicklung und einem angeblichen "Rund-um-Paket", dem sog. Schadenmanagement,
davon abhalten möchte, Ihren eigenen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dabei haben die Versicherungen natürlich deren eigene wirtschaftliche
Interessen im Auge und nicht Ihre.
Schließlich ist es die Versicherung, die zahlen soll.
Und das tun diese als Wirtschaftsunternehmen verständlicherweise nur in
dem Maße, welches unumgänglich ist. Hierfür wird an verschiedenen
Stellen versucht, Ihren Schadensersatz gering zu halten. Mögliche
Ansprüche werden verschwiegen oder als nicht gerechtfertigt abgetan.
Eine rechtlich umfassende Aufklärung findet nicht statt. Dies kann nur
Ihr eigener Anwalt leisten. Er weiß auch, dass ein eigener Sachverständiger
(nicht der von der Versicherung beauftragte) aufzusuchen ist und hilft
Ihnen bei der Suche. In der Praxis kam es wohl auch noch nie vor, dass
eine Versicherung im Falle einer Körperverletzung auf die
Geltendmachung des sog. Haushaltsführungsschadens hingewiesen hat. Auch
das Schmerzensgeld wird unter den Tisch fallengelassen oder in bei
weitem nicht ausreichendem Umfang angeboten. Dies soll nur kurz
veranschaulichen, dass ein eigentlich alltäglicher Sachverhalt wie ein
Verkehrsunfall, der Hilfe eines eigenen Rechtsanwaltes bedarf. Denn nur
Rechtsanwälte haben ausschließlich Ihr Interesse im Auge.
Was
viele Autofahrer in der Situation eines Unfalles nicht wissen ist:
Im Falle der Haftung des Unfallgegners für den Unfall, hat dessen
Versicherung auch die Kosten
Ihres Rechtsanwalts sowie Ihres Sachverständigen zu tragen.
Auch eine eigene Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des
Rechtsanwalts.
Aber auch bei
streitiger Verursachung
des Unfalls hilft Ihnen nicht die gegnerische Versicherung, sondern
ausschließlich Ihr Verkehrsrechtsanwalt. Er beurteilt den Unfall anhand
der Verkehrsregeln, der Beweislast und der Rechtsprechung. Verlassen
Sie sich auch nicht darauf, dass der Unfallgegner die am Unfallort
eingeräumte Schuld später noch gegenüber seiner Versicherung so
einräumt.
Zu häufig kommt es vor, dass der Unfallgegner zu Hause angekommen
plötzlich seine Darstellung ändert, etwa um einer Rückstufung bei
seiner Versicherung zu entgehen. Sichern Sie daher nam Unfallort
bestenfalls Beweismaterial, machen Sie insbesondere Photos von den
Schäden, bestensfalls von den Endpositionen der Fahrzeuge, und
notieren Sie sich Zeugendaten.
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