Das
Verkehrsrecht ist
sehr vielfältig.
Es
umfasst zum einen
die Regulierung von
Verkehrsunfällen.
In
Deutschland
passieren jährlich über 3 Millionen Verkehrsunfälle. Ganz überwiegend
handelt es sich dabei um Blechschäden oder Schäden mit geringen
Personenschäden. In diesem Fall hilft Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt
bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch gegenüber Ihrer
Kaskoversicherung.
Ein
weiteres Feld des
Verkehrsrechts ist die Verteidigung
im Bußgeldverfahren.
Im
Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) sind ca. 9 Millionen
Personen eingetragen. Nicht selten lässt sich ein solcher Eintrag
vermeiden, indem rechtzeitig die richtigen Weichen durch einen
Fachanwalt gestellt werden.
Auch
durch eine Verkehrsstraftat
kommt es zu Punkteinträgen. Daneben kommt es zu Geldstrafen oder
Freiheitsstrafen. Ebenso kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden bzw.
sogar die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden. In diesen Verfahren ist
es von ganz entscheidender Wichtigkeit, über den Verfahrensstand und
die Beweislage unterrichtet zu sein. Objektive Hilfe kann Ihnen nur ein
Rechtsanwalt bieten.
Was viele
nicht ahnen:
Am Ende eines Bußgeld- oder Strafverfahrens kann die
Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan treten, etwa wenn aufgrund der
vorangegangenen Tat Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines
Fahrzeugs im Straßenverkehr aufkommen. Meist bestehen diese Zweifel in
der charakterlichen Eignung, so dass häufig eine MPU droht. Hierbei ist
dann der Führerschein
akut
gefährdet, was durch frühzeitige Maßnahmen verhindert werden kann.
Aus
aktuellem
Anlass wird darauf hingewiesen, dass zum 01.05.2014 das neue
Fahreignungsregister (FAER) in Kraft tritt.
Mit
der Änderung
wird die bisherige Systematik deutlich verändert. Zukünftig gibt es nur
noch ein bis drei Punkte für einen eintragungspflichtigen Verstoß
(bisher 1 - 7 Punkte). Gleichzeitig wurde die Punktegrenze für die
Entziehung der Fahrerlaubnis von 18 auf 8 gesenkt.
Zudem
gibt es neue
Regelungen über die Fristen zur Löschung von Punkten.
In das
neue
Register werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab € 60,00
eingetragen, wenn diese Ordnungswidrigkeit in Anlage
13 zur
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt wird.
Im
Gegensatz zu
bisher werden nur noch verkehrssicherheitsrelevante
Ordnungswidrigkeiten eingetragen, d. h. eine verbotswidrige Nutzung der
Umweltzone führt beispielsweise nicht mehr zu einem Eintrag in das
Register.
Gleichzeitig
mit
der Einführung des FAER werden allerdings die Geldbußen deutlich
angehoben.
Auch
bei den
eintragungspflichtigen Straftaten gibt es erhebliche Änderungen. Hier
gilt ebenso: Nur Straftaten, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt
sind, werden eingetragen. Eine fahrlässige Körperverletzung kommt
danach z. B. nur noch dann zum Eintrag, wenn eine Entziehung der
Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
Durch
die Änderung werden zusätzliche Verteidigungsansätze im Bußgeld-
und Strafverfahren geschaffen, um eine spätere Eintragung in das FAER
zu
verhindern.
Weiterführende
Informationen finden beispielsweise unter www.bussgeld-info.de.
Schließlich treten im
Zusammenhang mit dem Pkw-Kauf
nicht selten Probleme auf, etwa weil das ach so vollmundig
angepriesene Fahrzeug nicht das hält, was der Verkäufer versprochen
hat.
Damit Sie
zu Ihrem
Recht kommen, sollten Sie sich professioneller bedienen und einen
Fachmann in Sachen Verkehrsrecht konsultieren.
Bei einem
Fachanwalt
für Verkehrsrecht sind
Sie in guten Händen.
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