Verkehrsrecht




















Das Verkehrsrecht ist sehr vielfältig.

Es umfasst zum einen die Regulierung von Verkehrsunfällen.

In Deutschland passieren jährlich über 3 Millionen Verkehrsunfälle. Ganz überwiegend handelt es sich dabei um Blechschäden oder Schäden mit geringen Personenschäden. In diesem Fall hilft Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch gegenüber Ihrer Kaskoversicherung.

Ein weiteres Feld des Verkehrsrechts ist die Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) sind ca. 9 Millionen Personen eingetragen. Nicht selten lässt sich ein solcher Eintrag vermeiden, indem rechtzeitig die richtigen Weichen durch einen Fachanwalt gestellt werden.

Auch durch eine Verkehrsstraftat kommt es zu Punkteinträgen. Daneben kommt es zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Ebenso kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden bzw. sogar die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden. In diesen Verfahren ist es von ganz entscheidender Wichtigkeit, über den Verfahrensstand und die Beweislage unterrichtet zu sein. Objektive Hilfe kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten.

Was viele nicht ahnen: Am Ende eines Bußgeld- oder Strafverfahrens kann die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan treten, etwa wenn aufgrund der vorangegangenen Tat Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr aufkommen. Meist bestehen diese Zweifel in der charakterlichen Eignung, so dass häufig eine MPU droht. Hierbei ist dann der Führerschein akut gefährdet, was durch frühzeitige Maßnahmen verhindert werden kann.


Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zum 01.05.2014 das neue Fahreignungsregister (FAER) in Kraft tritt.

Mit der Änderung wird die bisherige Systematik deutlich verändert. Zukünftig gibt es nur noch ein bis drei Punkte für einen eintragungspflichtigen Verstoß (bisher 1 - 7 Punkte). Gleichzeitig wurde die Punktegrenze für die Entziehung der Fahrerlaubnis von 18 auf 8 gesenkt.

Zudem gibt es neue Regelungen über die Fristen zur Löschung von Punkten.

In das neue Register werden Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab € 60,00 eingetragen, wenn diese Ordnungswidrigkeit in Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt wird.
Im Gegensatz zu bisher werden nur noch verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeiten eingetragen, d. h. eine verbotswidrige Nutzung der Umweltzone führt beispielsweise nicht mehr zu einem Eintrag in das Register.
Gleichzeitig mit der Einführung des FAER werden allerdings die Geldbußen deutlich angehoben.
Auch bei den eintragungspflichtigen Straftaten gibt es erhebliche Änderungen. Hier gilt ebenso: Nur Straftaten, die in der Anlage 13 zur FeV aufgeführt sind, werden eingetragen. Eine fahrlässige Körperverletzung kommt danach z. B. nur noch dann zum Eintrag, wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird.

Durch die Änderung werden zusätzliche Verteidigungsansätze im Bußgeld- und Strafverfahren geschaffen, um eine spätere Eintragung in das FAER zu verhindern.

Weiterführende Informationen finden beispielsweise unter www.bussgeld-info.de.


Schließlich treten im Zusammenhang mit dem Pkw-Kauf nicht selten Probleme auf, etwa weil das ach so vollmundig angepriesene Fahrzeug nicht das hält, was der Verkäufer versprochen hat.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, sollten Sie sich professioneller bedienen und einen Fachmann in Sachen Verkehrsrecht konsultieren.

Bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sind Sie in guten Händen.

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