Noch mehr als beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gilt beim Vorwurf
einer Verkehrsstraftat der sprichwörtliche Satz:
Ich sage nichts ohne
meinen Anwalt!
Schließlich gilt der Grundsatz, dass man Ihnen die Straftat nachweisen
muss. Immer wieder reden sich Beschuldigte jedoch unnötig um Kopf und
Kragen im Glauben, den Vorwurf mit Ausführungen entkräften zu können.
Damit spielen sie allerdings den Strafverfolgungsbehörden in die Karten
und bereiten den Weg zur eigenen Überführung.
Häufige Verkehrsstraftaten sind:
- Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen)
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(Fahrerflucht)
- Nötigung
- fahrlässige Körperverletzung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
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