Ordnungswidrigkeit




















Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben sollen, erhalten Sie in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später einen Bußgeldbescheid. In beiden Situationen stehen Sie dem Problem gegenüber, den Inhalt der Ermittlungsakte nicht zu kennen.
Ohne deren Kenntnis ist es nie ratsam sich zur Sache zu äußern.
Da Sie als Betroffener keine Akteneinsicht erhalten, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen Akteneinsicht zu nehmen.

Melden Sie mir mit dem nachfolgenden Button Ihren Bußgeldfall schnell und unkompliziert über schadenfix.de, die Plattform der Verkehrsanwälte. Nach Erhalt rufe ich Sie umgehend zurück.

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Oder aber Sie rufen mich einfach an unter 0911 / 27 411 712 und schildern mir Ihren Fall.

Nicht selten lassen sich der Akte Fehler entnehmen, die eine Verteidigung erfolgversprechend machen. So kommt es immer wieder zu Messfehlern oder aber falscher rechtlicher Bewertung.

Da es bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit nicht nur um die verhängte Geldbuße geht, sondern ein Bußgeldbescheid ab bestimmter Höhe zum Eintrag von Punkten in die Flensburger Punktekartei (Verkehrszentralregister) führt oder gar ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich professionell verteidigen lassen.

Nicht zuletzt fehlt dem persönlich Betroffenen naturgemäß die notwendige Objektivität und Erfahrung.

Typische Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit sind:
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • geringer Abstand zum Vorausfahrenden
  • Missachtung einer roten Ampel (Rotlichtverstoß)
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss
  • Drogenfahrt
  • Fehlerhafte Ausrüstung
  • Vorfahrtsverstoß mit Unfallversursachung
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