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Nicht
selten schließt sich einem Bußgeld- oder Strafverfahren
ein verwaltungsrechtliches Verfahren durch die Fahrerlaubnisbehörden an.
Dabei wird Ihre Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges
überprüft, wenn ein Sachverhalt zu Zweifeln an dieser Fahreignung
geführt haben.
Oberster Grundsatz dieser Überprüfung ist die Sicherheit des
Straßenverkehrs.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Fahrerlaubnis entzogen
werden oder aber die Vorlage eines Gutachtens zur Fahreignung (sog. MPU-Gutachten)
verlangt werden. Das bedeutet, dass Ihr Führerschein auf dem
Spiel steht.
Ob allerdings tatsächlich die Voraussetzungen für eine solche Anordnung
vorliegen, kann jedoch streitig sein. Schließlich gilt es, sich richtig
auf eine MPU vorzubereiten.
Ebenso gibt es weitere Eingriffsmaßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden wie
Aufbauseminare, verkehrsspychologische Beratungen oder ärztliche
Gutachten, die etwa bei Drogenkonsum klären sollen, ob einmaliger,
gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorlag.
Gründe eines solchen verkehrsverwaltungsrechtlichen Verfahrens können
u. a. sein:
- Überschreitung bestimmter Punktegrenzen
- Alkoholfahrt
- Drogenkonsum
- Verstöße während der Probezeit
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