Führerschein / MPU




















Nicht selten schließt sich einem Bußgeld- oder Strafverfahren ein verwaltungsrechtliches Verfahren durch die Fahrerlaubnisbehörden an.

Dabei wird Ihre Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges überprüft, wenn ein Sachverhalt zu Zweifeln an dieser Fahreignung geführt haben.
Oberster Grundsatz dieser Überprüfung ist die Sicherheit des Straßenverkehrs.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden oder aber die Vorlage eines Gutachtens zur Fahreignung (sog. MPU-Gutachten) verlangt werden. Das bedeutet, dass Ihr Führerschein auf dem Spiel steht.

Ob allerdings tatsächlich die Voraussetzungen für eine solche Anordnung vorliegen, kann jedoch streitig sein. Schließlich gilt es, sich richtig auf eine MPU vorzubereiten.

Ebenso gibt es weitere Eingriffsmaßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden wie Aufbauseminare, verkehrsspychologische Beratungen oder ärztliche Gutachten, die etwa bei Drogenkonsum klären sollen, ob einmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum vorlag.

Gründe eines solchen verkehrsverwaltungsrechtlichen Verfahrens können u. a. sein:
  • Überschreitung bestimmter Punktegrenzen
  • Alkoholfahrt
  • Drogenkonsum
  • Verstöße während der Probezeit
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