Sie
sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe in Sachen Verkehrsrecht?
Etwa weil Sie einen Verkehrsunfall
hatten und mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe verhandeln
wollen. Oder weil Sie gegen einen Bußgeldbescheid
vorgehen möchten. Ebenso wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat
vorgeworfen wird
oder die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis
entziehen möchte.
Rechtsanwalt
Philipp
Greiner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und
spezialisiert auf die Fragestellungen rund um den Straßenverkehr.
Dabei handelt es sich insbesondere um Fragen aus folgenden
Teilbereichen:
Verkehrsunfälle
(Unfallregulierung mit der Versicherung,
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden,
Nutzungsausfall, Kommunikation
mit Sachverständigen), Kaskoschäden, Gewährleistungsrechte im
Kaufrecht, Kfz-Leasing, mangelhafte Reparatur, arglistige Täuschung,
Rücktritt
Bußgeldbescheid
(z. B. wegen Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht, Telefonieren,
Unfallverursachung, Alkoholfahrt, Drogenfahrt), Fahrverbot
Trunkenheit
im
Verkehr (Alkohol, Drogen), Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom
Unfallort), fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des
Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht/Verwaltungsverfahren
Eignungsüberprüfung
(MPU-Gutachten, medizinische/fachärztliche Untersuchung), Entziehung
der
Fahrerlaubnis (Alkoholmissbrauch,
Cannabiskonsum, Amphetaminkonsum, Überschreiten der Punktegrenze im
Fahreignungsregister), Fahrerlaubnis auf Probe (Aufbauseminar,
Verlängerung der Probezeit), Punkteabbau, Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis (Führerschein)
Sollten
Sie mit Ihrem Problem in einem der genannten Teilbereiche des
Verkehrsrechts fündig geworden sein oder anderweitige Fragen rund um
das Verkehrsrecht haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0911 / 27 411 712
oder schicken Sie
eine Anfrage per e-mail an anwalt@kanzlei-greiner.de. Die Bearbeitung
ist auch über die Region Nürnberg / Fürth / Erlangen hinaus bundesweit
möglich.
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