|
Bei Ihren Fragen rund um das Kraftfahrzeug werden Sie betreut von
Rechtsanwalt Philipp Greiner.
Rechtsanwalt Greiner ist seit 2002 als Anwalt zugelassen und seit
08.03.2013 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Voraussetzung für die Verleihung der Befugnis die Bezeichnung
Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen war der Nachweis besonderer
theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß
dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung
und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Rechtsanwalt Greiner ist u. a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Greiner finden Sie unter:
www.kanzlei-greiner.de/anwaelte.html
|
|